Verpackung & Recycling
Stand: 20. August 2026
Wir möchten unsere Produkte so verpacken, dass sie beim Transport zuverlässig geschützt sind und gleichzeitig möglichst wenig unnötiges Verpackungsmaterial eingesetzt wird.
Auf dieser Seite informieren wir über unseren grundsätzlichen Umgang mit Versand- und Produktverpackungen, deren Entsorgung und Recycling sowie über die europäische Verpackungsverordnung (PPWR).
Unsere Versandverpackungen
Für den Versand unserer Produkte verwenden wir überwiegend Verpackungen aus Karton und Papier.
Größe und Ausführung der Versandverpackung werden möglichst an das jeweilige Produkt und die Anforderungen eines sicheren Transports angepasst.
Unser Ziel ist es, unnötige Umverpackungen und übermäßigen Materialeinsatz zu vermeiden, soweit dies mit dem erforderlichen Schutz der Ware vereinbar ist.
Zum Verschließen unserer Versandkartons verwenden wir unter anderem papierbasiertes Verpackungsklebeband.
Produkt- und Schutzverpackungen
Je nach Produkt können zusätzlich zur Versandverpackung Produktverpackungen, Schutzmaterialien oder andere für einen sicheren Transport erforderliche Verpackungsbestandteile eingesetzt werden.
Art, Material und Umfang dieser Verpackungen können sich daher je nach Produkt unterscheiden.
Bei der Auswahl von Verpackungen berücksichtigen wir neben dem Materialeinsatz insbesondere auch Produktschutz, Transportanforderungen, praktische Verwendbarkeit und die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Entsorgung und Recycling
Viele der von uns verwendeten Versandverpackungen können bestehenden Sammel- und Recyclingsystemen zugeführt werden.
Bitte trennen Sie Verpackungsbestandteile nach Möglichkeit entsprechend ihrem jeweiligen Material und beachten Sie die für Ihren Wohn- oder Aufenthaltsort geltenden Vorgaben zur Sammlung und Entsorgung.
Karton- und Papierverpackungen können grundsätzlich über die dafür vorgesehenen Altpapier- bzw. Kartonsammelsysteme entsorgt werden, sofern die jeweils geltenden örtlichen Bestimmungen nichts anderes vorsehen.
Da sich Sammel-, Trenn- und Entsorgungssysteme je nach Land und Region unterscheiden können, sind im Zweifel die Informationen der zuständigen örtlichen Sammel- oder Entsorgungsstellen maßgeblich.
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle – die sogenannte Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – schafft einen unmittelbar geltenden europäischen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026.
Zahlreiche einzelne Anforderungen der Verordnung, insbesondere bestimmte Vorgaben zu Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen, Verpackungsminimierung und weiteren Verpackungseigenschaften, werden jedoch stufenweise zu den jeweils in der Verordnung vorgesehenen Zeitpunkten anwendbar.
Wir berücksichtigen die für uns jeweils anwendbaren Anforderungen und beziehen bei der Auswahl und Bewertung unserer Verpackungen auch Informationen und Unterlagen unserer Verpackungslieferanten ein.
Da sich die konkreten Pflichten unter anderem nach Verpackungsart, Material, Funktion, Rolle des jeweiligen Wirtschaftsakteurs und dem jeweiligen Anwendungszeitpunkt richten können, werden wir unsere Verpackungsinformationen bei Bedarf entsprechend der weiteren rechtlichen und technischen Entwicklung aktualisieren.
Weitere Informationen zur Verordnung (EU) 2025/40 finden Sie im offiziellen Rechtsinformationsangebot der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Produktschutz und Materialeinsatz
Verpackungen erfüllen insbesondere beim Versand empfindlicher oder hochwertiger Produkte eine wichtige Schutzfunktion.
Ein möglichst geringer Materialeinsatz ist daher nicht in jedem Fall automatisch die sinnvollste Lösung, wenn dadurch das Risiko von Transportschäden, zusätzlichen Transportwegen oder Ersatzlieferungen erhöht würde.
Wir versuchen deshalb, ein angemessenes Verhältnis zwischen folgenden Aspekten zu erreichen:
- zuverlässiger Schutz des Produkts,
- möglichst bedarfsgerechter Materialeinsatz,
- geeignete Verpackungsmaterialien,
- möglichst gute Trennbarkeit der verwendeten Materialien und
- Berücksichtigung bestehender Sammel- und Recyclingmöglichkeiten.
Informationen unserer Lieferanten
Bei zugekauften Verpackungen und Verpackungsmaterialien sind wir teilweise auf technische Angaben, Materialinformationen, Konformitätsinformationen und sonstige Unterlagen der jeweiligen Hersteller oder Lieferanten angewiesen.
Wir fordern solche Informationen dort an, wo sie für die Beurteilung gesetzlicher Anforderungen oder für die sachgerechte Information über die verwendeten Verpackungen erforderlich sind.
Nachhaltigkeit und Ressourceneinsatz
Weitere Informationen zu unserem grundsätzlichen Umgang mit Ressourcen, Produktlebensdauer, Verpackungen und weiteren Nachhaltigkeitsthemen finden Sie auf unserer Seite Nachhaltigkeit.
Verpackungslizenzierung in Österreich
Unsere in Österreich in Verkehr gebrachten lizenzpflichtigen Verpackungen werden über die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) entpflichtet.
ARA Lizenznummer: 52524
Fragen zu unseren Verpackungen
Wenn Sie Fragen zu einer von uns verwendeten Verpackung oder zu einzelnen Verpackungsmaterialien haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Hauck Barista Tools / barista.tools
Otto Hauck
Fraham 18
5273 Roßbach bei Mauerkirchen
Österreich
E-Mail: info@barista.tools